WER IST BESTATTUNGSPFLICHTIG?

Gesetzliche Regelungen zur Kostenübernahme.

IMPRESSIONEN AUS DEM „HAUS DES ABSCHIEDS“ ORTLAND BESTATTUNGEN IN QUAKENBRÜCK.

Wer ist bestattungspflichtig?

Die Bestattungspflicht kommt grundsätzlich den nächsten Angehörigen des Verstorbenen zu. Dies sind Ehe- oder (eingetragener) Lebenspartner, Kinder oder weitere Verwandte des Verstorbenen. Nur wenn ein Verstorbener keinen Ehe- oder Lebenspartner hat, fällt die Bestattungspflicht automatisch den Kindern zu. Besteht weder eine Ehe- noch Lebenspartnerschaft noch Kinder, so fällt die Bestattungspflicht den weiteren Verwandten zu. Die engsten noch lebenden Angehörigen sind in der Regel verpflichtet, sich um die Beisetzung des Verstorbenen zu kümmern. Diese Bestattungspflicht erstreckt sich bis zu Verwandten dritten Grades, ab dann besteht sie nicht mehr.

Sind keine Bestattungspflichtigen auszumachen, so wird die Bestattung von behördlicher Seite aus veranlasst.