PATIENTENVERFÜGUNG/ORGANSPENDE

Was muss ich wissen - wie kann ich Vorsorge treffen?

IMPRESSIONEN AUS DEM „HAUS DES ABSCHIEDS“ ORTLAND BESTATTUNGEN IN QUAKENBRÜCK.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung enthält Ihre Bestimmungen darüber, was in einem medizinischen Fall getan oder unterlassen werden soll, in dem ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Eine Patientenverfügung erlaubt in diesem Fall die Umsetzung Ihres vorsorglich verfügten Willens.

Alle juristischen Fragen zur Patientenverfügung erhalten Sie in aktuellster Version hier:

Patientenverfügung BMJ

Organspende

Menschen, die an einer schweren Krankheit leiden oder deren Organe durch einen Unfall lebensgefährlich verletzt wurden, kann geholfen werden. Eine Organspende kann in diesem Fall Leben retten. Die Organspende setzt die freiwillige und umfassende Bereitschaft voraus, Organe nach medizinischer Feststellung des sogenannten Hirntodes entnehmen zu lassen. Ein entsprechender Ausweis dokumentiert diese Entscheidung.

Die Entscheidung hierfür müssen Sie nicht ohne ärztliche und/oder geistlich-ethische Beratung treffen.

Erste Informationen erhalten Sie unter:

www.organspende-info.de